BLUMENSCHMUCKBEWERTUNG im August 2017

Di, 15.08.2017

Mitte August 2017 werden Einfamilienhäuser und Balkone der Siedlungsbauten

von fachkundigen Kommissionen einer objektiven Prüfung unterzogen.

Aussehen, Wuchs und Farbzusammenstellung der Balkonblumen, das Aussehen

der Vorgärten mit Ziersträuchern und Obstbäumen, sowie der Gesamteindruck

des Hauses sind die vorrangigen Bewertungskriterien.